4V Blinker der 11x0GS hinten kürzen
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- Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 23:55
- Geschrieben von gerd_
Es ist keine grosse Angelegenheit.
Jeweils 50 mm von den Enden des Röhrchens wird mit der Feile eine Öffnung ins Röhrchen gefeilt. Ich habe danach das Teil schwarz lackiert. Auf der Eloxalschicht haftet, im Gegensatz zu blankem Al normale Sprühdosenfarbe ganz gut.
Blinkergläser ab, Reflektoreinsätze herausziehen (dabei nicht unbedingt auf den Birnchen herumtatschen), Kabel abziehen, 2 Klemmschrauben lösen und das Blinkergehäuse vom Ausleger abziehen. Dann die Kabel nach innen durchziehen, die 17-er Muttern unter dem Heck lösen und die Ausleger abnehmen.
Das bearbeitete Röhrchen einfach durchschieben bis es mittig sitzt. Es klemmt ein ganz kleines Bisschen an der Aussparung hinter der die Anschlüsse des Rücklichts liegen.
Durch einschrauben der 3-er Schraube in die 4-er Bohrung (ist zwar nicht ganz sachkundig, aber der Zweck heiligt die Mittel) steht jetzt eine neue Nase aus dem Heck vor, über die sich die ovale Aufnahme des Gehäuses grad eben drüberschieben und so gegen Verdrehen sichern lässt. Die kleine Vertiefung in dem Kunststoffteil dürfte wohl nicht genügen. Montiert man die Schräubchen bevor man das Rohr einsteckt, kommt man leichter an die Muttern. :-)
Kabel durchschieben und Röhrchen so verdrehen, dass die Öffnungen nach hinten liegen, aber Wasser herauslaufen kann. Das vermeidet, dass dort das Hinterrad ungeniert Dreck reinschmeisst.
Ihr habt jetzt das Problem :-) : Welches Kabel wohin?
DIESES Problem hatte ich auch: blrt / br gehört nach links, blsw / br nach rechts (vorn ebenso).
Nix, laut Auskunft ist das legal und auch nicht eintragungspflichtig. An der Anbauhöhe wurde ohnehin nix verändert.
Zwar sagt §54 STVZO: Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm betragen (also Abstand 240mm).
Das wird jedoch bei Fahrzeugen mit EU-Zulassung ausgehebelt weil die Innenkanten der Reflektoren weiter als 180 mm von einander entfernt sind. Siehe 6.3.3.1.2. der EU-Richtlinie "RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 311 vom 14.12.1993, S. 1)"; (S. 43)
"7 cm vom Bremslicht entfernt“ ist Unfug. Da dürfte kein Mopped mit "Lampeneinheit hinten“ fahren!
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