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PowerBoxer.de, eine private Seite von Boxerfahrern für Boxerfahrer.
Hier dreht sich alles um die Boxermotorräder von BMW. Es schreiben Q-Treiber über ihre Erfahrungen mit ihrem BMW Boxer Motorrad.
Über Beiträge rund um das Thema BMW Boxer freuen wir uns immer sehr.
Solltet ihr fachlich die großen Schrauber sein, aber euch das Schreiben nicht ganz so liegen, einfach die aussagekräftigen Bilder mit ein paar Stichpunkten versehen und wir komplettieren das Ganze in Rücksprache mit Euch.
Die Seite lebt mit den Beiträgen die ihr uns für andere Leser zur Verfügung stellt.
Wir wünschen euch viel Spass hier, dass ihr die Informationen findet die ihr sucht und vor allem viel Erfolg beim Schrauben.
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Frage:
Umfangreicher Umbau des R1100S-Cockpits. Der Umbau beinhaltet folgendes: Entfernen der komplette Original-Instrumente. Einbau eines Datenloggers von AIM (Model MXL).

ImageDetails unter http://www.aim-sportsline.com . Die Blinker bzw. Fernlichtkontrolleuchte habe ich extra in den Farben grün (Blinker) sowie blau (Fernlicht) herausgeführt. Welche Probleme sind beim nächsten TÜV-Termin zu erwarten?
Wie ist das mit den Fighter-Umbauten? Oft nur ein kleiner Sigma-Tacho und ein paar Kontrolllämpchen. Mir geht es weniger darum, das Teil eintragen zu lassen (Gutachten gibt´s dafür nicht) sondern vielmehr um die Frage,
Was genau an Anzeigen ist  Vorschrift?
Wie genau wird dies bei einem normalen TÜV-Termin gesehen? Klar dass man dazu keine allgemeingültige Aussage treffen kann, aber sind Tendenzen auszumachen?

Antwort:Image
Für den Tacho ("Geschwindigkeitsmesser") gibt es Bauvorschriften, die eingehalten werden müssen: Beleuchtete Skala, Endgeschwindigkeit muss angezeigt werden können, muss folgende Toleranz einhalten: V effektiv muss kleiner oder gleich V angezeigt kleiner oder gleich V effektiv plus 10% plus 4 km/h sein.
Diese Toleranzforderung geht nur über Gutachten oder Einzelabnahme. >> teuer
Anderer Tacho: >> eintragen!!
An dieser Stelle können nur die Fragen nach den Bauvorschriften beantwortet werden. Dass da und dort ein Kollege etwas "übersieht", darf nicht einkalkuliert werden.
Vorgeschrieben sind Blinker- und Fernlichtkontrolle dann, wenn man an der Schalterstellung das nicht eindeutig erkennen kann (StVZO). Bei EG-Beleuchtung sind sie immer vorgeschrieben.
Für den Tacho ist das Toleranzband, welches ich genannt habe, vorgeschrieben; die 7% vom Tachoendwert gelten für Erstzulassungen nach dem 13.06.97 nicht mehr.

Kommentar PB:
Schaut ordentlich aus. Da ist ja "das Gleiche" wie der IMO von TT. Jedoch nur als Zusatzinstrument uninteressant für die Prüfstelle.
Zur Betrachtungsgenauigkeit :-) und speziellen (auch legalen!) Ansichten einiger Prüfer lässt sich tendenziell :-) wohl nichts Allgemeines schriftlich äussern.