Dieser Beitrag ist Hintergrundwissen zu „Geräuschemmission oder Lärmmessung“

DIN 45636, Zusammenhang . mit der ISO-Empfehlung ISO/R 362-1964

Beim Betrieb von Kraftfahrzeugen entstehen Geräusche, die von der Bauart der Kraftfahrzeuge, in starkem Masse aber auch vom Betriebszustand und von der Fahrweise der Kraftfahrzeuge, vom Strassenzustand und von den Schallausbreitungsbedingungen abhängen. Seit langem bestehen in Deutschland und anderen Ländern Erfahrungen über die Messung der von den Kraftfahrzeugen nach aussen abgestrahlten Geräusche. Sie sind zum Teil niedergelegt in den „Richtlinien für die Geräuschmessung an Kraftfahrzeugen" zu § 49 der deutschen Strassenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und in der ISO-Empfehlung R 362. Diese Regeln sind in dieser Norm zusammengefasst.

1. Zweck und Anwendungsbereich
In dieser Norm werden für die Messung des Aussengeräusches Bedingungen für den Betrieb und die Fahrweise der Kraftfahrzeuge, für die Fahrbahn, für die örtlichen Verhältnisse und die Bodenbeschaffenheit an der Messstelle festgelegt. Der unter diesen Bedingungen bestimmte Schallpegel ist kennzeichnend für die auf die Umgebung abgestrahlten Geräusche. Er schafft die Voraussetzung für den Vergleich der geräuschbestimmenden Eigenschaften verschiedener Kraftfahrzeuge. Die Festlegungen sind so gewählt, dass auch die unter anderen Betriebsbedingungen erzeugten Geräusche im Allgemeinen nicht stärker sind.
Anmerkung: Bei hiervon abweichenden Betriebsbedingungen, bei ungünstigen Verhältnissen (z. B. bei engen, beiderseits bebauten Strassen oder bei Verringerung des Messabstandes) oder bei unvernünftiger Betriebs- und Fahrweise kann allerdings ein höherer Schallpegel erreicht werden. Der unter solchen Umständen erreichbare Höchstschallpegel eines Kraftfahrzeuges ist seinem Zustandekommen nach unbestimmt, nicht reproduzierbar und für eine Normung nicht geeignet.
Der Schallpegel wird bei beschleunigter Vorbeifahrt gemessen. Falls eine Motorbremse vorhanden ist, wird in einer zweiten Messreihe bei eingeschalteter Motorbremse gemessen. Zusätzlich können zur Ermittlung von Besonderheiten weitere Messungen angeschlossen werden (siehe Abschnitt 8).
Das nach dieser Norm gewonnene Messergebnis wird „Schallpegel des Fahrgeräusches nach DIN 45 636" oder „Schallpegel des Motorbremsgeräusches nach DIN 45 636" genannt.
Anmerkung : Bei den in Abschnitt 8 beschriebenen zusätzlichen Messungen werden die Ergebnisse wie folgt genannt: "Schallpegel des Auspuffgeräusches nach DIN 45 636", „Schallpegel des Rundumgeräusches nach DIN 45 636" usw.

2. Messgrösse und Messgeräte
Als Mass der Geräuschstärke dient der A-bewertete Schallpegel LA in dB, abgekürzt dB(A) 1). Zum Messen müssen Messgeräte benutzt werden, die DIN 45 633 Blatt 1 „Präzisionsschallpegelmesser* entsprechen 2). Die Anzeigegeschwindigkeit ist auf „schnell" einzustellen. Die Obereinstimmung der Geräte mit der Norm muss von einer amtlichen Stelle innerhalb der letzten zwei Jahre bestätigt und durch ein äusserlich sichtbares Prüfzeichen kenntlich sein. Vor jeder Messreihe muss der Schallpegelmesser mit der beigegebenen oder fest eingebauten Prüfeinrichtung auf richtige Anzeige geprüft werden. Dies ist während länger dauernder Messungen von Zeit zu Zeit zu wiederholen. (Siehe auch DIN 45 633 Blatt 1, Ausgabe November 1966, „Präzisionsschallpegelmesser", Erläuterungen, Abschnitt6a.)
Anmerkung: Eine Norm für Impulsschallpegelmesser ist in Vorbereitung (DIN 45 633 Blatt 2, z. Z. noch Entwurf). Messgeräte, die dieser Norm entsprechen, werden dann auch bei impulsiven Geräuschen eine gut ablesbare Anzeige des Höchstwertes nach Abschnitt 5 liefern. Bis derartige Messgeräte zur Verfügung stehen werden — und in einer angemessenen Übergangszeit danach — werden bei Aussengeräuschmessungen an Kraftfahrzeugen Präzisionsschallpegelmesser, wie oben angegeben, benutzt.

3. Mikrophon-Aufstellung, örtliche Verhältnisse und Bodenbeschaffenheit
Das Messmikrophon ist auf einem Stativ in einer Höhe von 1,2 m ±0,1 m über dem Boden so aufzustellen, dass die vom Hersteller angegebene Richtung maximaler Empfindlichkeit auf die Schallquelle zeigt, bei Vorbeifahrt des Kraftfahrzeuges senkrecht zur Fahrtrichtung. Es muss auf einer festen, unbewachsenen, möglichst ebenen Fläche gemessen
werden, die vor allem zwischen Messmikrophon und Schallquelle frei von schallabsorbierendem Belag (z. B. Schnee) ist. Im Umkreis von wenigstens 20 m um das Messmikrophon dürfen keine akustisch störenden Gegenstände vorhanden sein. Dies kann ggf. daran erkannt werden, dass ein Prüfgeräusch bei Verdoppelung des Messabstandes von 7,5 m auf 15 m um etwa 5 dB abnimmt. Zwischen Schallquelle und Messmikrophon sowie unmittelbar hinter diesem dürfen sich während der Messung keine Personen aufhalten. Falls Anzeigeinstrument und Messmikrophon in einem Gehäuse zusammengebaut sind, muss die ablesende Person seitlich im Abstand von wenigstens 1 m stehen.

4. Störpegel und Windeinfluss
Der Störpegel und etwaige durch Windeinfluss hervorgerufene Zeigerausschläge müssen um mindestens 10 dB(A) niedriger liegen als die Messwerte. Dies ist vor Beginn und gegebenenfalls während und nach den Messungen zu prüfen. Bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 3 m/s (auch bei Messungen im Fahrtwind nach Abschnitt 8.2.4) ist das Messmikrophon mit einem geeigneten Windkorb zu umgeben, um die Störeinflüsse durch Windgeräusche gering zu halten. Der Windkorb darf die Anzeige des Präzisionsschallpegelmessers bei tiefen und mittleren Frequenzen um höchstens 1 dB(A), bei Frequenzen zwischen 3 und 5 kHz um höchstens 1,5 dB(A) und bei höheren Frequenzen um höchstens 3 dB(A) verfälschen.

5. Fahrgeräuschmessung.
Das Fahrgeräusch wird bei beschleunigter Vorbeifahrt des Kraftfahrzeuges beiderseits der Fahrbahn gemessen. Dabei ist der Höchstwert des A-bewerteten Schallpegels, der während der Vorbeifahrt angezeigt wird, abzulesen.

Schall01
Schall01

5.1. Fahrbahn und Messstelle (Bild1)
Die Fahrbahn der Messstrecke soll horizontal, fest und ohne Unebenheiten sein. Die Anordnung der Beschleunigungs
recke und der Aufstellungsort des Messmikrophones sind in  Bild 1 dargestellt. Der Beschleunigungsvorgang beginnt beim Überfahren der Linie A—A mit der Vorderseite und endet beim Überfahren der Linie B—B mit der Rückseite des Kraftfahrzeuges.
An Stelle von B—B ist es im Allgemeinen zweckmässiger, die Linie D—D auf der Strasse zu markieren. Dabei ist zu beachten, dass der Abstand zwischen den Linien B—B und D—D vom Fahrzeugtyp abhängig ist und dass somit D—D unter Umständen von Fall zu Fall neu markiert werden muss.
Beiderseits der Fahrspurmitte C — C sind in 7,5 m ±0,2 m Abstand in den Punkten M—M die Messmikrophone aufzustellen. Falls nur ein Schallpegelmesser vorhanden ist, wird das Fahrgeräusch durch abwechselndes Fahren in beiden Richtungen für beide Fahrzeugseiten getrennt bestimmt.
Da M—M zu den Linien A—A und D—D nicht symmetrisch liegt, ist dabei auf richtige Zuordnung der Linien in beiden Fahrtrichtungen zu achten. (Bild 1. Markierung der Messstrecke für das Messen des Fahrgeräusches)
Bei Krafträdern mit Beiwagen wird beiderseits der Spur des Kraftrades gemessen.

5.2. Fahrweise
Die Fahrweise richtet sich danach, ob das Kraftfahrzeug mit einer unveränderlichen Obersetzung zwischen Motor und Antriebsrädern, mit mehreren von Hand schaltbaren Getriebegängen oder mit einem automatischen Getriebe ausgerüstet ist. Für Kraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h (z. B. Ackerschlepper, Mähdrescher, Strassenwalzen) gilt eine besondere Regelung. Die Kraftfahrzeuge sollen unbeladen sein. Bei Kraftfahrzeugen mit Einrichtungen, die während der Fahrt im öffentlichen Verkehr arbeiten können, z. B. Betonmischer, Asphaltkocher, Kompressoren, Mülltrommeln, sind diese Einrichtungen während der Messfahrt in der bei der Fahrt im öffentlichen Verkehr üblichen Weise zu betreiben. Kraftfahrzeuge, bei denen betriebsnotwendige Einrichtungen nach Bedarf von Hand abschaltbar sind, müssen bei der Messung in den Betriebszustand gebracht werden, in der der höhere Schallpegel auftritt 3).

5.2.1. Kraftfahrzeuge ohne Wechselgetriebe

Das Kraftfahrzeug wird mit gleichmässiger Geschwindigkeit (ohne Bremsung) bis zur Linie A—A gefahren, und zwar mit
3/4 der Motordrehzahl, bei der die höchste Motorleistung 4) erreicht wird (3/4 x n Nmax), aber höchstens mit 50 km/h.
Bei Überfahren der Linie A—A wird das Fahrpedal (bzw. der Drehgriff) so schnell wie zweckmässig 5) in die Stellung für volle Leistung gebracht. Bei der Linie D—D ist es so schnell 'wie möglich wieder in Leerlaufstellung zu bringen.

5.2.2. Kraftfahrzeuge mit herkömmlichem Wechselgetriebe

Falls das Kraftfahrzeug 2, 3 oder 4 von Hand schaltbare Getriebegänge hat, ist der 2. Getriebegang, falls es mehr hat, der 3. Getriebegang einzuschalten. Bei Zusatzgetrieben ist auf „schnell" zu schalten. „Overdrive"-Stufen oder ähnliches sind jedoch nicht zu benutzen. Das Kraftfahrzeug wird mit gleichmässiger Geschwindigkeit (ohne Bremsung) bis zur Linie A—A gefahren, und zwar mit 3/4 der Motordrehzahl, bei der die höchste Motorleistung 4) erreicht wird (3/4 x n Nmax), aber höchstens mit 50 km/h. Bei Überfahren der Linie A—A wird das Fahrpedal (bzw. der Drehgriff) so schnell wie zweckmässig 5) in die Stellung für volle Leistung gebracht. Bei der Linie D—D ist es so schnell wie möglich wieder in Leerlaufstellung zu bringen. Zusätzlich zu der Empfehlung ISO/R 362 wird folgendes empfohlen: Falls der Motor bei dieser Fahrweise eine Drehzahl erreicht, die über der zulässigen Höchstdrehzahl 6) liegt, so ist an Stelle des 2. oder 3. Getriebeganges (wie oben beschrieben) ein höherer zu wählen, und zwar der, bei dem gerade keine Oberdrehzahl mehr erreicht wird (dies kommt z. B. für Lastkraftwagen und für Sportwagen in Frage).

5.2.3. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe
Wenn mehrere vorwählbare Getriebestufen für Vorwärtsfahrt vorhanden sind, ist die im Stadtverkehr übliche zu benutzen. Das Kraftfahrzeug wird mit gleichmässiger Geschwindigkeit (ohne Bremsung) bis zur Linie A—A gefahren, und zwar mit 3/4 der Motordrehzahl, bei der die höchste Motorleistung 4) erreicht wird (3/4 x n Nmax), aber höchstens
mit 50 km/h. Bei Überfahren der Linie A—A wird das Fahrpedal (bzw. der Drehgriff) so schnell wie zweckmässig 5) in die Stellung für volle Leistung gebracht, jedoch soll dabei das Herunterschalten in den nächst niedrigeren Gang (kick-down) nicht ausgelöst werden. Bei der Linie D—D ist es so schnell wie möglich wieder in Leerstellung zu bringen.

5.2.4. Kraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h

Es ist der Getriebegang einzuschalten, der für die höchste Strassengeschwindigkeit vorgesehen ist. Das Kraftfahrzeug wird mit gleichmässiger Geschwindigkeit (ohne Bremsung) bis zur Linie A—A gefahren, und zwar mit 3/4 der Motordrehzahl, bei der die höchste Motorleistung 4) erreicht wird (3/4 x n Nmax). Bei Überfahren der Linie A—A wird das Fahrpedal (bzw. der Drehgriff) so schnell wie zweckmässig 5) in die Stellung für volle Leistung gebracht. Bei der Linie D—D ist es so schnell wie möglich wieder in Leerlaufstellung zu bringen.

6. Motorbremsgeräusch
Das Motorbremsgeräusch von Kraftfahrzeugen, die eine Staudruckbremse, eine Kompressorbremse oder eine ähnliche Bremsvorrichtung besitzen, ist bei der Fahrt im Gefälle oder in der Ebene zu messen. Dabei ist der Höchstwert des A-bewerteten Schallpegels, der während der Vorbeifahrt angezeigt wird, abzulesen. Das Messen im Gefälle ist, wenn die örtlichen Verhältnisse dies erlauben, vorzuziehen. Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen:

6.1. Fahrbahn und Messstelle
Die Kraftfahrzeuge sollen auf fester Strasse ohne Fahrbahnunebenheiten geprüft werden. Bei Messungen im Gefälle soll dieses in der Nähe der Messstelle etwa 77. betragen, 50 m vor der Messlinie M—M ist ein Markierungspunkt zu wählen. Bei Messstrecken in der Ebene sind 5, 10 und 15 m vor der Messlinie M—M Markierungen vorzusehen. Das Messmikrophon ist in 7,5 m ± 0,2 m Abstand von der Fahrspurmitte aufzustellen, und zwar links und rechts der Fahrtrichtung (ähnlich Bild 1).

6.2. Fahrweise

Bei der Anfahrt zur Messstelle soll das Kraftfahrzeug mit der Motordrehzahl, die der höchsten Motorleistung 4) entspricht, gefahren werden. Die Kraftfahrzeuge sollen bis zum zulässigen Gesamtgewicht beladen sein. Die weiteren Bedingungen richten sich nach der Messstrecke.

6.2.1. Messung auf Gefällestrecken

Es ist der Getriebegang zu wählen, bei dem die Motordrehzahl nach vollem Betätigen der Motorbremse noch
nicht abfällt. E-n Ansteigen der Motordrehzahl über den Sollwert kann durch zusätzliches Betätigen der Betriebsbremse ausgeglichen werden. Die Motorbremse ist etwa 50 m vor der Me3linie einzulegen.

6.2.2. Messung in der Ebene
Das Kraftfahrzeug soll mit eigener Kraft und einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h auf die Messstelle zufahren. Bei mehreren Fahrten nacheinander wird die Motorbremse in 5, 10 und 15 m Abstand vor der Messlinie so schnell -wie möglich eingelegt. Der grösste dabei gemessene Schallpegel ist massgebend.
Der jeweilige Getriebegang ist durch Drehzahl (siehe Abschnitt 6.2) und geforderte Geschwindigkeit (50 km/h) festgelegt und entsprechend zu benutzen.

7. Messergebnisse
An jeder Messstelle sind mehrere — im Allgemeinen drei — Einzelmessungen durchzuführen. Die Messergebnisse* für die Messstellen entstehen durch arithmetisches Mitteln der Einzelwerte und sind auf ganze dB(A) zu runden. Vor der eigentlichen Messung werden zweckmässig Probemessungen durchgeführt. Für das Fahrgeräusch ist das höhere der von den für beide Fahrzeugseiten erhaltenen Messergebnissen anzugeben und in ein Messblatt nach Bild 3 einzutragen. Für das Motorbremsgeräusch ist. ebenso zu verfahren. Wegen der Toleranzen in den Eigenschaften der Messgeräte und wegen Störmöglichkeiten bei der Anwendung der Messverfahren für die Messung von Fahr- und Motorbremsgeräusch ist mit einer Unsicherheit der Messergebnisse von 2 dB(A) zu rechnen. Dies ist bei ihrer Beurteilung zu beachten.

8. Zusätzliche Prüfverfahren
Ausser den vorstehend beschriebenen Verfahren zur Messung des Fahrgeräusches und des Motorbremsgeräusches sind für bestimmte Zwecke zusätzliche Messverfahren vorgesehen. Sie dienen teils zu einer einfachen Nachprüfung der Auspuffdämpfung, teils zur genauen Beurteilung auffallend störender oder belästigender Geräusche.

8.1. Auspuffgeräusch
Veränderungen des im Stand in Auspuffrichtung abgestrahlten Geräusches können durch Änderungen am Auspuffsystem verursacht sein, die unter Umständen auf andere Weise nicht leicht erkennbar sind. Bei Kenntnis des vorher in gleicher Weise gemessenen Schallpegelwertes ist ein unmittelbarer Vergleich möglich. Hierzu wird bei stehendem Kraftfahrzeug das durch den unbelasteten Motor und die Hilfs-Aggregate in Auspuffrichtung abgestrahlte Geräusch gemessen. Das anzuwendende Messverfahren ist im Folgenden beschrieben.

8.1.1. Messstelle
Das Messmikrophon ist in Auspuffrichtung in 7,0 m ± 0,2 m Abstand von der Auspuffmündung aufzustellen.
Anmerkung 1: Bei nach oben gerichtetem Auspuffrohr ist in 7,0 m ± 0,2 m Abstand von der Projektion der Auspuffachse auf die Fahrbahn in einer durch das Fahrzeug unbehinderten Richtung zu messen. Die Richtung ist anzugeben.
Anmerkung 2: Falls sich die Mündung des Auspuffrohres in der Nähe anderer Teilschallquellen befindet und das Messergebnis durch diese Teilschallquellen gestört wird, ist es zweckmässig, den Messabstand zu verkürzen, um das Au-spullgeräusch in seinem Nah ield zu erfassen und dadurch vom Störschall besser zu trennen. Hierzu wird das Messmikrophon in Höhe der Auspuffmündung unter einem Messwinkel von 45' gegen die Auspuffrichtung in 1,0 m ± 0,05 m Abstand von der Auspuffmündung aufgestellt.

8.1.2. Betriebszustand des Motors

Der Motor soll vor dem Messen auf normale Betriebstemperatur gebracht werden, was z. B. bei einer Öltemperatur von wenigstens 60 °C angenommen werden kann. Kraftfahrzeuge, bei denen betriebsnotwendige Einrichtungen nach Bedarf von Hand abschaltbar sind, müssen beim Messen in die Stellung gebracht werden, in der der höhere Schallpegel auftritt. 3)
Ist das Kraftfahrzeug mit Einrichtungen ausgerüstet, die während der Fahrt arbeiten können, z. B. Betonmischer, Asphaltkocher, Kompressoren, Mülltrommeln, sind diese im Gegensatz zur Fahrgeräuschmessung ausser Betrieb zu halten. Die Betriebsweise des Motors richtet sich danach, ob ein selbsttätiger Drehzahlbegrenzer vorhanden ist. 7)

8.1.2.1.- Motor ohne Drehzahlbegrenzer 7)
,Zum Messen wird der Motor ohne Belastung auf eine Drehzahl gebracht, die 3/4 der Drehzahl entspricht, bei der die höchste Motorleistung 4) erreicht wird (3/4 x n Nmax). Diese Drehzahl ist mit einem Drehzahlmesser einzustellen und während des Abiesens des Schallpegels konstant zu halten.

8.1.2.2. Motor mit Drehzahlbegrenzer
Zum Messen wird das Fahrpedal des leerlaufenden Motors voll durchgetreten und in dieser Stellung gehalten, bis der Drehzahlbegrenzer abgeregelt hat und der Motor mit der abgeregelten Drehzahl läuft. Nach Erreichen des Beharrungszustandes ist der Schallpegel abzulesen.

8.2. Beurteilung besonderer Geräuscheigenschaften

Wird das Geräusch eines Kraftfahrzeuges als auffallend störend oder belästigend empfunden, können der Reihe nach Prüfungen angeschlossen werden, deren Messverfahren im Folgenden beschrieben sind. Die hierbei gefundenen Messergebnisse können mit den in gleicher Weise gewonnenen Beurteilungen ähnlicher Fahrzeugtypen kritisch verglichen werden.

8.2.1. Rundummessungen
(Bild2)
Ähnlich dem in Abschnitt 8.1 beschriebenen Messverfahren wird bei stehendem Kraftfahrzeug der Schallpegel des unbelasteten Motors und der Hilfsaggregate gemessen. Um alle, örtlich oft verschieden angeordneten Teilschallquellen zu erfassen, wird jedoch an mehreren Messstellen rings um das Kraftfahrzeug gemessen.

Schall02
Schall02

8.2.1.1. Messstellen
Im Abstand von 7,0 m ± 0,2 m vom Fahrzeugumriss sind 8 Messstellen in den 4 Hauptrichtungen und in den 4 Zwischenrichtungen (unter 45°) festzulegen (siehe Bild 2). Wenn Geräusche in' anderen Richtungen besonders hervortreten, sind weitere Messstellen vorzusehen. Diese müssen auf der in 7,0 m Entfernung um das Kraftfahrzeug verlaufenden Linie liegen (siehe Bild 2). Beiwagen von Krafträdern sowie Anbauvorrichtungen bei Kraftwagen (Seilwinden, Feuerlöschpumpen und dgl.) werden für den Messstellenabstand von 7,0 m nicht berücksichtigt. Das Messmikrophon ist nacheinander an den vorher festgelegten Messstellen zum Messen des von der jeweiligen Richtung abgestrahlten Schalls aufzustellen.

8.2.1.2. Betriebszustand des Motors
Es gelten die Festlegungen in Abschnitt 8.1.2.

Schall03
Schall03

8.2.1.3. Messergebnis (Bild3)
Die Ergebnisse der Rundummessung sind im unteren Teil des Messblattes (Bild 3) an entsprechender Stelle einzutragen. Die Messpunkte sind miteinander zu einem Polygon zu verbinden. Der arithmetische Mittelwert aus den Ergebnissen für alle Messstellen ist als geschlossener Linienzug ebenfalls (möglichst mit Farbstift) einzutragen. Dieser Wert ist auch in der Zeile „Rundumgeräusch" im oberen Teil des Messblattes einzutragen.

8.2.2. Standgeräusch bei Wechselbeschleunigung

Besonderheiten des Geräusches, die z. B. beim Anfahren oder Schalten durch Anstossen von Eigentönen im Auspuffsystem oder durch instabile Schwingungszustände auftreten können, sind manchmal bei der Fahr- und Auspuffgeräuschmessung nicht zu erkennen. Sie können dagegen unter Umständen bei wechselndem Beschleunigen der Motordrehzahl hörbar werden. Beim Messen bringt man den Motor (bei stehendem Fahrzeug) durch in kurzem Wechsel spielendes Offnen und Schliessen des Fahrpedals (vom Leerlauf ausgehend) langsam auf immer höhere Drehzahlen. Ist die der Höchstgeschwindigkeit entsprechende Drehzahl unter dauerndem, 10- bis 15maligem An- und Abschwellen nach 10 bis 15 Sekunden erreicht, ist das Fahrpedal plötzlich wieder in Leerlaufstellung zu bringen. Der höchste, während des ganzen Vorganges angezeigte A-bewertete Schallpegel ist abzulesen. Das Messmikrophon ist dabei in Auspuffrichtung in 7,0 m Abstand von der Auspuffmündung aufzustellen. Das Erreichen der Höchstdrehzahl ist mit einem Drehzahlmesser festzustellen.
Anmerkung : Bei Kraftfahrzeugen mit automatischem Getriebe kann es unter Umständen für das Getriebe schädlich sein, die Motordrehzahl bei diesem Prüfverfahren bis zu der der Höchstgeschwindigkeit entsprechenden zu erhöhen. Die Motordrehzahl darf bei solchen Kraftfahrzeugen deshalb nur bis zu etwa 3/4 der Drehzahl, bei der die höchste Motorleistung 4) erreicht wird, gesteigert werden.

8.2.3. Fahrgeräuschmessung unter veränderten Bedingungen
Bei beschleunigter Vorbeifahrt, die von einer anderen Motordrehzahl ausgeht als 3/4 X n Nmax z. B. 1/4 oder
1/3 x n Nmax, können unter Umständen Besonderheiten des Geräusches hörbar werden, die bei der Vorbeifahrt nach Abschnitt 5 nicht auftreten. Durch Probefahrten mit verschiedenen Ausgangsdrehzahlen kann eine Fahrweise gefunden werden, bei der die Besonderheiten deutlich herauszuhören und zu messen sind.

8.2.4. Schallpegelregistrierung im Fahrversuch
Treten an einer Teilgeräuschquelle des Kraftfahrzeuges bei bestimmten Betriebszuständen Besonderheiten auf, die im Gesamtgeräusch deutlich zu hören sind, kann das Messen durch eine Schallpegelregistrierung im Nahfeld dieser Quelle am fahrenden Fahrzeug erleichtert werden. 8)

8.2.5. Untersuchung durch Frequenzanalyse
Ausser der Messung des A-bewerteten Schallpegels in dB(A) kann eine Messung des unbewerteten Pegels in Terzbändern zweckmässig sein. Das Terzpegeldiagramm lässt erkennen, ob einzelne Frequenzbereiche in auffälliger Weise über die anderen Geräuschanteile herausragen und einen unerwünschten tonartigen Eindruck hervorrufen.

Fussnoten
1) Definition und Beschreibung der Bewertungskurve A, mit der der A-Schallpegel bewertet ist, enthält z. B. DIN 45 633 Blatt 1 „Präzisionspegelmesser".

2) Werden Schallpegelmesser geringerer Genauigkeit verwendet, so kann das damit ermittelte Messergebnis nicht mehr als „Schallpegel nach DIN 45 636" bezeichnet werden.

3) Wenn durch das Mitlaufen automatisch abschaltbarer Einrichtungen der Schallpegel erhöht wird, soll diese Pegelerhöhung bei Typprüfungen getrennt erfasst werden.
4) Die höchste Motorleistung und die dazugehörige Drehzahl wird von den Fahrzeug- und Motorherstellern im allgemeinen angegeben. (Angabe in DIN-PS nach DIN 70 020 berücksichtigen.) Falls diese Daten nicht bekannt oder nicht zu ermitteln sind, ist die Drehzahl zugrunde zu legen, bei der die Höchstgeschwindigkeit erreicht wird (siehe Fussnote 6).

5) Es soll damit gesagt werden, dass bei Motoren, die beim plötzlichen Betätigen des Fahrpedals (Drehgriff) „hocken", das Fahrpedal vorsichtig (aber nicht langsam) zu betätigen ist. Durch Probefahrten ist das richtige Verfahren zu ermitteln.

6) Die Höchstdrehzahl (n,. .z) im Sinne dieser Norm ist die
Drehzahl, die sich im grössten Getriebegang bei Höchstgeschwindigkeit ergibt.

7) Drehzahlbegrenzer haben den Zweck, die Motordrehzahl nach oben zu begrenzen, um Schäden am Motor zu verhüten. Sie regeln im Allgemeinen nur bei Belastung des Motors genau bei Erreichen der Grenzdrehzahl ab. Je nach Ausführung können sie ohne Belastung des Motors mehr oder weniger hohe Überdrehzahlen zulassen. Als Begrenzer im Sinne dieser Norm gelten deshalb nur solche, die — richtig eingestellt — bei leerlaufendem Motor Oberdrehzahlen bis höchstens 8% zulassen. In Zweifelsfällen ist dies durch Drehzahlmessung zu prüfen.

8) Näheres ist x. B. in dem Aufsatz „G. FRIETZSCHE, Erweiterte Geräuschmessung an Kraftfahrzeugen mit einem 4-Kanal-Messschreiber, ATZ 62 (1960) S. 173-178" beschrieben.

Basis ist die DIN auf welche sich Richtlinien (Gebrauchsanweisung für Beamte :-) )beziehen
Die eine Richtlinie beschreibt das relativ aufwendige Messverfahren um z.B. eine ABE zu bekommen
Die andere das Verfahren „Nahfeld“ welches sich bei einer Verkehrskontrolle anwenden lässt.

Links
Geräuschemmission oder Lärmmessung
Geräuschmessung an Kraftfahrzeugen DIN
Geräuschmessung an Kraftfahrzeugen -Richtlinien
Geräuschmessung an Kraftfahrzeugen –Nahfeld