Windschild verändern
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- Veröffentlicht am Sonntag, 15. Februar 2009 20:19
- Geschrieben von gerd_&Prüfling
Dieser Aspekt ist juristisch wesentlich interessanter als das Abschrauben
Beliebt ist die Scheibe abzusägen, Teile daran zu schrauben, o.Ä.
Zwar ist das (ein) Windschild im Originalzustand zugelassen und (vielleicht) nicht Bestandteil der Genehmigung, dennoch muss es einigen Zulassungsvorschriften genügen.
Es greift die Frage ob durch die Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Über das Material muss nicht diskutiert werden. Interessant ist z.B. die Ausbildung der Ränder.
Sie dürfen nicht
- scharfkantig sein,
- nicht zu dünn sein (Gefahr von Schnittverletzungen; deswegen haben diverse Nachrüstscheiben verdickte Kanten oder Keder),
- keine scharfen Ecken haben (also nicht einfach ein waagrechter Schnitt), und auch
- das obere Ende darf nicht zu schmal ausfallen (Taucht im Zweifelsfall zu tief in den Augenausschnitt des Helms ein),
- etc...
Problematisch ist wenn nach der Bearbeitung die originale Bauteilkennzeichnung erhalten bleibt (eingeprägt, eingegossen,…).
Dann ist das schlicht und ergreifend Betrug.
BMW bestätigt damit, dass dieses Bauteil einem bestimmten, geprüften Baumuster entspricht.
Eine abgeschnittene Scheibe entspricht nicht diesem bestimmten Baumuster und somit ist die Kennzeichnung gefälscht!
Die Einzelprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ist notwendig.
Witzig?:
Ist die originale Scheibe „gerade vorhin abgebrochen“ und ist man „auf dem Weg nach Hause“, so ist das lediglich ein Mangel. Wenn es aber „jemand“ bemerkt und beanstandet hat, sollte bei diesem „Hilfsargument“ die Bruchstelle nicht sauber verrundet oder wenn, dann die Feile mit der man „gerade verrundet hat“ in Griffweite zum Vorzeigen sein……
Ähnliches gilt für Verlängerungen der Scheibe. Abgesehen von der Kantenausprägung könnten sie beispielsweise flattern, nach hinten umknicken, etc.
Auch kann die Originalscheibe einfach ungeeignet sein um daran eine zweite Scheibe befestigen zu können
Die Einzelprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ist notwendig.
Links
Windschild verändern
Windschild abbauen
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