Lautstärkemessung anlässlich der HU
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- Veröffentlicht am Dienstag, 20. November 2007 08:54
- Geschrieben von prüfling
Gibt es dann bei der HU auch eine "Beurteilung der Lautstärke"?
Antwort:
Die Geräuschuntersuchung (GU-K) wird im Rahmen der HU durchgeführt. Wenn der Sachverständige oder Prüfer subjektiv der Meinung ist, dass das vorgestellte Moped zu laut ist, wird eine Nahfeldgeräuschnachmessung vorgenommen (also: Nennleistungsdrehzahl/2; 50 cm Abstand; 45° Winkel nach außen). Der im Fahrzeugschein eingetragene Messwert (unter Ziff. 30) darf um
höchsten 5 dB(A) überschritten werden (Verschlechterungstoleranz).
ACHTUNG: Viele Anbieter von Austauschauspuffanlagen haben diese 5 dB(A) bereits bei Neuteilen "verbraucht"; man liest häufiger von Kontrollen, dass 4V- Q-treiber mit Nahfeldmesswerten von mehr als 95 dB(A) Stress mit der Rennleitung bekommen haben. (Die haben dann aber auch zwischen 85 und 88 dB(A) Fahrgeräusch, das ist abartig laut).
Das Motorrad besitzt eine ABE oder EG-BE. Werden dann Teile eingebaut, die für sich eine EG-Typgenehmigung für Teile oder eine ECE-Genehmigung für Teile besitzen, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; es bedarf auch keiner Anbauabnahme. Im Genehmigungsverfahren ist geregelt, dass alle betroffenen nationalen Rechtsvorschriften übersteuert werden. Es bedarf auch keiner Korrektur des Fahrzeugscheins, wenn ein Katalysator ausgebaut wird.
Dieses beschreibende Merkmal ist in der EG nicht vorgesehen; es wird auch in den ab 01.10.2005 in den Verkehr kommenden Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (die ersetzen Fahrzeugschein und -brief) nicht mehr ausgedruckt werden.
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