Frage:
Ist es möglich, für eine BMW R 80 ST eine Reifenpaarung Conti TKC80 als M+S-Reifen eingetragen zu bekommen. Für das Hinterrad bietet Conti den Reifen in der entsprechenden Dimension an. Mal abgesehen von dem Geschwindigkeitsindex also kein Problem.
Vorderradfelge R 80 ST : 1.85 B x 19
Reifen eingetragen : 100/90 H 19 und auch 3.25 H 19
Angeboten wird der Conti TKC80 in der Dimension 110/80-19 59M M+S
Für die BMW F 650 GS, Serie vorn ebenfalls 100/90-19 gibt es eine Freigabe für den Conti 110/80-19. Allerdings hat die F650 eine Felge in der Größe 2.50 x 19 MTH2.
Das der Reifen zu den Gabelholmen entsprechen Freiraum haben muss ist klar.
Die eigentliche Frage ist wohl: wird der 110/80 auf die 1.85 B Felge der ST eingetragen?

Antwort:
Nein, die 1.85er Felge ist zu schmal für 110/80er Reifen. Das wird keiner eintragen.
Es sei denn, der Reifenhersteller erstellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein Sachverständiger trägt, entgegen bestehender Empfehlungen ein.
Für 110er Breite min. 2.15 Felge, für 100er mind.1.85. Daran sind die Sachverständigen gebunden.

Frage:
Was ist wenn auf eine 2.15 Felge umgebaut wird? Ein 2V Spezialist meint, dass das von einem Fachbetrieb (passende Felge auf Nabe einspeichen) machbar sei, wenngleich nicht als Original von BMW und dass es auch in die Gabel passen würde.

Antwort:
Der 110er auf 2.15 ist lt. Katalog 117mm breit. Ein 3.25-19 auf 1.85 ist 99mm breit, d.h. wir reden über fast 20mm mehr Breite. Der Abstand zu festen Teilen muss mindestens 5 mm betragen, auch radial zum Kotflügel.
Bei ausreichend Freigang vom Reifen sehe ich kein Problem für einen Eintrag. Natürlich muss der ST- Fahrer bei m TÜV eine Einzelabnahme mit allem Komfort durchführen lassen.
Zu rechnen ist,  wegen der nach "Einzelanweisung des BMVBW" verbindlich vorgeschrieben Fahrprobe (Abnahme + Zeitaufwand für die Testfahrt) mit etwa 100€.