Reifen reparieren
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- Veröffentlicht am Dienstag, 16. September 2008 16:02
- Geschrieben von gerd_
Fast jeder kennt das - zumindest bei den 1150 - noch mitgelieferte Reifenreparaturset
Sachgemäss angewendet, soll man damit -mit maximal 60Km/h - noch bis zu 400Km fahren können.
Ich habe mich für Versuche „geopfert“ und einen Metzeler Enduro 4 und einen Conti TKC80 bis „zum Ende“ jeweils noch weitere 6500 Km gefahren.
Die „Propfen“ hielten problemlos. An die „maximal 60Km/h“ habe ich mich gehalten. Zumindest innerhalb geschlossener Ortschaften….
So weit dieser Test.
Diese Propfen dichten in erster Linie dadurch, dass zwei viel zu grosse aber weiche Gummivierkante in das Loch gewürgt werden und sich dann ausdehnen. Die „Gummilösung“ dient als Schmier- und Haftmittel.
Ein ähnliches Produkt gibt es von safetyseal.de, einem schwedischen Hersteller mit leider etwas verwirrendem Internetauftritt. Da wird das Loch sozusagen mit einem dicken, gekräuseltem "Fadenbündel" gestopft. Hielt bei mir im Autoreifen ebenfalls bis "abgefahren".
Bei beiden Varianten ist es Dreh- und Angelpunkt die Schadensstelle ordentlich vorzubereiten. Als erstes muss der "Verursacher" (beliebt sind Spaxschrauben und Hopfendrähte) raus. Dann wird die Stelle für das Füllmaterial vorbereitet indem es mit einer Art Rundraspel auf die "Normgrösse" aufgeweitet wird (!!ja ,erweitert, auch wenn es gefühlsmässig weh tut!!). Das Reparaturmaterial wird gemäss Vorgabe in das Einsetzwerkzeug eingehängt (nicht ganz einfach!!), dann GROSSZÜGIGST komplett mit Klebstoff versehen. Auch in das Loch und etwas "aussenrum" kommt Klebstoff. Dann wird das Reparaturmaterial mit dem entsprechenden Werkzeug hineingedrückt. Das erfordert Kraft ( nicht ruckartig arbeiten!!) und speziell die "BMW-Stöpsel" scheinen fast abzureissen. Beide Materialen müssen tief genug eingeführt sein um auf der Innenseite "aufgehen" zu können(Bild Rei-rep02)!
Ist die Schadenstelle zu zaghaft vorbereitet (die Raspel muss relativ frei zu bewegen sein!!) reissen die Reparaturmaterialien.
Eingeführt wird mit nassem Klebstoff. Also nicht erst antrocknen lassen sondern zügig einführen.
Minicombi
Bei neuwertigen Reifen, bei denen sich eine De- und Remontage noch lohnt würde ich die Pilze mit Namen „Minicombi“ von TIPTOP verwenden. Selbst wenn schon ein Propfen verwendet wurde kann man den -nach der Reifendemontage - von innen rausziehen, grossflächig aufrauen und dann den Pilz verwenden.
Dieser Pilz wird bei demontiertem Reifen von innen durchgezogen, mit "Gummilösung" verklebt und ist auch für ZR Reifen als dauerhafte(!) Reparatur zulässig. Die Profis pressen das Ding beim Kleben mit einer Schraubzwinge an die Reifeninnenseite. Es gibt 3 Grössen wobei der gezeigte Pilz etwa 20mm Durchmeser hat.
Die Dinger haben mehrere Vorteile: Sie füllen das Loch auf UND verschliessen die Reifendecke von innen grossflächig UND werden vom Reifen(luft)druck gegen die Aussenwand gepresst.
Bei PIT-STOP konnte ich die Dinger einzeln erwerben.
Die Bedingungen der StVZO sind erfüllt
Bundesrepublik Deutschland § 36 der StVZO:
Richtlinien, veröffentlicht im „Verkehrsblatt“ , Heft 5 - 2001, amtlicher Teil, Seite 91.
1) „Die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen“ und
2) „Die Instandsetzung von Luftreifen“,
5. Reifeninstandsetzung Die Reifeninstandsetzung muss fachgerecht durchgeführt sein.
5.1 Warmvulkanisation Laufflächenverletzungen, die bis zum Reifenzwischenaufbau bzw. Gürtel reichen oder hindurch gehen, sowie Schäden an den Seitenwänden müssen durch Warmvulkanisation instand gesetzt sein.
5.2 Kaltvulkanisation Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im Bereich der Lauffläche und nur bis 6 mm Schadensausdehnung an der Reifeninnenseite gemessen zulässig. Dabei muss der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein.
5.2.2. Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipfropfen im montierten Zustand des Reifens instand gesetzt sein.
5.3 Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.
5.4 Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen.
Links:
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